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   OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2022 - 4 LA 371/19   

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OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2022 - 4 LA 371/19 (https://dejure.org/2022,12369)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.05.2022 - 4 LA 371/19 (https://dejure.org/2022,12369)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. Mai 2022 - 4 LA 371/19 (https://dejure.org/2022,12369)
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    Zulassung der Berufung wegen eines Verfahrensmangels hinsichtlich Darlegung des Vorliegens der Voraussetzungen einer nicht vorschriftsmäßigen Besetzung und der Versagung des rechtlichen Gehörs

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (38)

  • VGH Bayern, 15.05.2007 - 1 ZB 07.30247
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2022 - 4 LA 371/19
    In diesen Fällen kommt es darauf an, ob die Begründung des Verwaltungsgerichts zusammen mit den in Bezug genommenen Erwägungen eine formell ausreichende Begründung darstellt (Beschl. d. Senats v. 29.01.2020 - 4 LA 39/18 - n.v.; VGH München, Beschl. v. 15.05.2007 - 1 ZB 07.30247 -, juris Rn. 3).

    Nicht mit Gründen versehen ist eine Entscheidung erst dann, wenn die Begründung vollständig oder zu wesentlichen Teilen des Streitgegenstandes fehlt oder rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder aus sonstigen Gründen derart unbrauchbar ist, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet ist, den Urteilstenor zu tragen (OVG Schleswig, Beschl. v. 29.09.2017 - 2 LA 67/16 -, juris Rn. 13; VGH München Beschl. v. 15.05.2007 - 1 ZB 07.30247 -, juris Rn. 3; zum Revisionsrecht BVerwG, Beschl. v. 11.05.2015 - 7 B 18/14 -, juris Rn. 14, Beschl. v. 16.04.2013 - 2 B 134/11 -, juris Rn. 7, beide m.w.N.).

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2022 - 4 LA 371/19
    Der folgende, in der Zulassungsschrift auch zitierte Absatz subsumiert sodann unter die Frage, ob es individuelle gefahrerhöhende Momente gibt, die in direktem Zusammenhang zum Vorliegen konfliktbedingter willkürlicher Gewalt stehen (offenbar entsprechend der Rspr. des BVerwG, etwa Urt. v. 24.06.2008 - 10 C 43.07 -, juris Rn. 35), verneint dies jedoch mit den Worten: "Für den Kläger erhöht sich die allgemeine Gefahr, ziviles Opfer eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts zu werden, auch nicht durch individuelle Umstände, so dass die Schwelle einer individuellen Bedrohung überschritten wäre".

    Ausführungen hierzu hätten umso näher gelegen, als dass sich solche individuellen gefahrerhöhenden Umstände insbesondere aus einer Gruppenzugehörigkeit ergeben können, sei es, dass der Betroffene von Berufs wegen - z.B. als Arzt oder Journalist - gezwungen ist, sich nahe der Gefahrenquelle aufzuhalten, sei es, dass er wegen seiner religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit zusätzlicher Gefahren ausgesetzt ist (BVerwG, Urt. v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 -, juris Rn. 18, Urt. v. 24.06.2008 - 10 C 43.07 -, juris Rn. 35 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 24.10.2008 - 2 U 155/08

    Richterablehnung: Zurückweisung eines Terminsverlegungsantrags durch den

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2022 - 4 LA 371/19
    Die Befugnis zur Selbstentscheidung durch den abgelehnten Richter sei bei einem derartigen Verhalten in der Rechtsprechung als Ausnahmefall zu § 45 Abs. 1 ZPO anerkannt (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 22.10.2015 - 3 LA 26/13 - n.v.; OLG Frankfurt, Urt. v. 24.10.2008 - 2 U 155/08 -, juris Rn. 18 m.w.N.).

    Die Besorgnis der Befangenheit begründet die Weigerung einer beantragten Terminsänderung im Übrigen nur dann, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsänderung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für den betroffenen Beteiligten schlechthin unzumutbar ist und somit dessen Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt wird oder sich aus der Ablehnung der Terminsaufhebung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung eines Beteiligten aufdrängt (BGH, Beschl. v. 06.04.2006 - V ZB 194/05 -, juris Rn. 31; ihm folgend OLG Frankfurt, Urt. v. 24.10.2008 - 2 U 155/08 -, juris Rn. 17).

  • BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 1011/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2022 - 4 LA 371/19
    Erst wenn das Gericht an den Vortrag eines Beteiligten Anforderungen stellt, mit denen auch ein verständiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen aufgrund des bisherigen Verlaufs des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte, ist es zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung gehalten, einen entsprechenden Hinweis zu geben (BVerfG, Beschl. v. 05.03.2018 - 1 BvR 1011/17 -, juris Rn. 16, Beschl. v. 14.10.2010 - 2 BvR 409/09 -, juris Rn. 20, Kammerbeschl. v. 31.05.1995 - 2 BvR 736/95 -, juris Rn. 26 f.; BVerwG, Beschl. v. 24.02.2015 - 5 P 6.14 -, juris Rn. 20 und v. 21.09.2011 - 5 B 11.11 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2022 - 4 LA 371/19
    Ausführungen hierzu hätten umso näher gelegen, als dass sich solche individuellen gefahrerhöhenden Umstände insbesondere aus einer Gruppenzugehörigkeit ergeben können, sei es, dass der Betroffene von Berufs wegen - z.B. als Arzt oder Journalist - gezwungen ist, sich nahe der Gefahrenquelle aufzuhalten, sei es, dass er wegen seiner religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit zusätzlicher Gefahren ausgesetzt ist (BVerwG, Urt. v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 -, juris Rn. 18, Urt. v. 24.06.2008 - 10 C 43.07 -, juris Rn. 35 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.03.2014 - 5 B 48.13

    Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2022 - 4 LA 371/19
    In einem Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann zwar ausnahmsweise ein Verfahrensfehler i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 5 oder § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO liegen (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 12.03.2014 - 5 B 48.13 - juris Rn. 22, Beschl. v. 29.06.2005 - 1 B 185/04 -, juris Rn. 3), es handelt sich aber um keinen in § 138 VwGO aufgeführten Verfahrensmangel und kann daher - selbst wenn er vorläge - nicht zur Berufungszulassung speziell nach § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG führen (VGH Mannheim, Beschl. v. 28.07.2020 - A 2 S 873/19 -, juris Rn. 19; OVG Münster, Beschl. v. 23.04.2020 - 1 A 2023/19.A -, juris Rn. 21; OVG Lüneburg a.a.O., jeweils m.w.N.; Berlit in: GK AsylG, Stand Dez. 2015, § 78 Rn. 72 ff.).
  • BVerwG, 27.07.2015 - 9 B 33.15

    Rechtliches Gehör; mündliche Verhandlung; Ladung; Empfangsbekenntnis; Zustellung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2022 - 4 LA 371/19
    Insofern kann auch nicht angenommen werden, dass das Gericht mit dem bis dahin nicht erörterten oder sonst hervorgetretenen tatsächlichen Gesichtspunkt der Behandelbarkeit psychischer Erkrankungen dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hätte, mit der der Kläger nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte und sich dazu auch nicht äußern konnte (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 27.07.2015 - 9 B 33.15 -, juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 134.11

    Beurteilung der Beamten; Rechtmäßigkeit der Beurteilung; Ausscheiden eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2022 - 4 LA 371/19
    Nicht mit Gründen versehen ist eine Entscheidung erst dann, wenn die Begründung vollständig oder zu wesentlichen Teilen des Streitgegenstandes fehlt oder rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder aus sonstigen Gründen derart unbrauchbar ist, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet ist, den Urteilstenor zu tragen (OVG Schleswig, Beschl. v. 29.09.2017 - 2 LA 67/16 -, juris Rn. 13; VGH München Beschl. v. 15.05.2007 - 1 ZB 07.30247 -, juris Rn. 3; zum Revisionsrecht BVerwG, Beschl. v. 11.05.2015 - 7 B 18/14 -, juris Rn. 14, Beschl. v. 16.04.2013 - 2 B 134/11 -, juris Rn. 7, beide m.w.N.).
  • BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 409/09

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch für

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2022 - 4 LA 371/19
    Erst wenn das Gericht an den Vortrag eines Beteiligten Anforderungen stellt, mit denen auch ein verständiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen aufgrund des bisherigen Verlaufs des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte, ist es zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung gehalten, einen entsprechenden Hinweis zu geben (BVerfG, Beschl. v. 05.03.2018 - 1 BvR 1011/17 -, juris Rn. 16, Beschl. v. 14.10.2010 - 2 BvR 409/09 -, juris Rn. 20, Kammerbeschl. v. 31.05.1995 - 2 BvR 736/95 -, juris Rn. 26 f.; BVerwG, Beschl. v. 24.02.2015 - 5 P 6.14 -, juris Rn. 20 und v. 21.09.2011 - 5 B 11.11 -, juris Rn. 3).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2017 - 2 LA 67/16

    Berufungszulassungsverfahren; Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2022 - 4 LA 371/19
    Nicht mit Gründen versehen ist eine Entscheidung erst dann, wenn die Begründung vollständig oder zu wesentlichen Teilen des Streitgegenstandes fehlt oder rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder aus sonstigen Gründen derart unbrauchbar ist, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet ist, den Urteilstenor zu tragen (OVG Schleswig, Beschl. v. 29.09.2017 - 2 LA 67/16 -, juris Rn. 13; VGH München Beschl. v. 15.05.2007 - 1 ZB 07.30247 -, juris Rn. 3; zum Revisionsrecht BVerwG, Beschl. v. 11.05.2015 - 7 B 18/14 -, juris Rn. 14, Beschl. v. 16.04.2013 - 2 B 134/11 -, juris Rn. 7, beide m.w.N.).
  • BVerwG, 11.05.2015 - 7 B 18.14

    Zulassung eines Hauptbetriebsplans in einem FFH- und Naturschutzgebiet

  • BVerwG, 21.09.2011 - 5 B 11.11

    Umfang gerichtlicher Hinweispflichten in Bezug auf die Auswertung und rechtliche

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2020 - A 2 S 873/19

    Rüge der objektiven Willkür der Beweiswürdigung im Asylgerichtsverfahren als

  • BVerwG, 29.06.2005 - 1 B 185.04

    Zuordnung von Fehlern in der Sachverhaltswürdigung und Beweiswürdigung zum

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2020 - 1 A 2023/19

    Anforderungen an die Darlegung einer auf tatsächliche Verhältnisse gestützten

  • BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 6.14

    Anfechtung einer Personalratswahl im Hinblick auf die Anzahl der zu wählenden

  • BVerfG, 31.05.1995 - 2 BvR 736/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulassung der Berufung in Asylsachen

  • BVerwG, 20.10.2006 - 2 B 64.06

    Voraussetzungen für eine Unvereinbarkeit von Landesrecht und Rahmenrecht im

  • OVG Niedersachsen, 25.08.2014 - 8 LA 60/14

    Abgrenzung eines Verfahrensmangels i.R.e. Abschiebungsverbots nach Montenegro

  • OVG Sachsen, 19.07.2016 - 3 A 32/15

    Wehrdienstverweigerung; Gewissensentscheidung; Aufklärungsrüge

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2019 - 9 A 1619/19

    Anforderungen an die Berufungsbegründung in einem Asylverfahren

  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

  • BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 436/17

    Bestimmte Vorbereitungshandlungen können den Eindruck der Voreingenommenheit

  • BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1304/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen ärztlichen Honoraranspruch

  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

  • BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 1890/15

    Erheblicher Vortrag zum Hilfsantrag ist in die gerichtlichen Erwägungen zum

  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im

  • BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 34.14

    Beamter; Verkauf von Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Dienstherrn; Entfernung

  • BVerwG, 10.05.2006 - 10 B 56.05

    Kommunalabgabe; Gebühr; Entwässerungsgebühr; Äquivalenzprinzip; Gleichheitssatz

  • BVerfG, 10.06.2021 - 1 BvR 1997/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen Substantiierungsmangels - jedoch

  • BVerwG, 29.09.1994 - 3 C 28.92

    Feststellung eines höheren Betriebsvermögensschadens

  • BVerwG, 15.09.2011 - 5 B 23.11

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Ablehnung der beantragten Einholung weiterer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2018 - 4 A 10/18

    Gerichtliche Berücksichtigung eines Terminverlegungsantrags; Nachweis der

  • BFH, 08.01.2014 - X B 245/12

    Richterliche Hinweispflicht bei steuerlich beratenem Kläger; Berichtigung des

  • BVerwG, 04.06.2018 - 1 B 31.18

    Maßgeblichkeit der Erklärung eines Konsulats der Republik Kosovo für den Erwerb

  • BVerwG, 31.10.1994 - 8 B 112.94

    Zulässigkeit der Mitwirkung eines abgelehnten Richters an der Entscheidung über

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.12.2020 - 4 LA 204/18

    Berufungszulassung in Asylrechtsverfahren: Verletzung des Rechts auf rechtliches

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.2024 - 6 LA 44/24

    Asylrecht (Irak): Konversion zum Christentum; Sicherheitslage und humanitäre

    Ein Verfahrensfehler in Form der Versagung rechtlichen Gehörs liegt unter anderem dann vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 -, juris Rn. 13; OVG Schleswig. Beschl. v. 17.05.2022 - 4 LA 371/19 -, juris Rn. 18).

    Die Würdigung des Sachverhaltes nach Maßgabe des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO ist (ebenso wie der Untersuchungsgrundsatz des § 86 Abs. 1 VwGO) dem inneren Vorgang der richterlichen Rechtsfindung und damit dem sachlichen Recht, nicht aber dem äußeren Verfahrensgang zuzuordnen (OVG Schleswig, Beschl. v. 17.05.2022 - 4 LA 371/19 -, juris Rn. 23 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 26.01.2006 - 9 B 22.05 -, juris Rn. 7).

    Eine pauschale Verweisung auf Erkenntnismittel kann allenfalls zu einem Verfahrensfehler i.S.d. § 138 Nr. 6 VwGO führen, wenn die Begründung dadurch rational nicht nachvollziehbar oder sachlich inhaltslos bleibt (OVG Schleswig, Beschl. v. 17.05.2022 - 4 LA 371/19 -, juris Rn. 24; Funke-Kaiser in: GK AsylG, Stand März 2019, § 78 Rn. 335, 478 m.w.N.).

    Ein solcher Verstoß könnte daher - selbst wenn er vorläge - nicht zur Berufungszulassung speziell nach § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG führen (OVG Schleswig, Beschl. v. 17.05.2022 - 4 LA 371/19 -, juris Rn. 23 m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2024 - 6 LA 168/24

    Asylverfahren; Verletzung rechtlichen Gehörs - Fragepflicht des Gerichts;

    Ein Verfahrensfehler in Form der Versagung rechtlichen Gehörs liegt vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 -, juris Rn. 13; OVG Schleswig. Beschl. v. 17.05.2022 - 4 LA 371/19 -, juris Rn. 18) oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat (vgl. VGH München, Beschl. v. 30.10.2018 - 15 ZB 18.31200 -, juris Rn. 4).

    Ein solcher Verstoß könnte daher - selbst wenn er vorläge - nicht zur Berufungszulassung speziell nach § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG führen (OVG Schleswig, Beschl. v. 17.05.2022 - 4 LA 371/19 -?, juris Rn. 23 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2023 - 19 A 352/23

    Zulassung der Berufung durch Darlegung der Zulassungsgründe i.R.d. Asylverfahrens

    vgl. Schl.-H. OVG, Beschluss vom 17. Mai 2022 - 4 LA 371/19 -, juris, Rn. 32, m. w. N.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2022 - 4 LZ 139/22

    Asylrecht (Ukraine): Zulassung der Berufung; Gehörsverstoß wegen Ablehnung eines

    Das bloße Anwesenheitsinteresse eines anwaltlich ausreichend vertretenen Beteiligten wird durch den Gehörsanspruch nicht geschützt (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 17.05.2022 - 4 LA 371/19 -, juris Rn. 11).
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